Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für meine Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen worden ist. Dieser erkennt die vorliegenden Bedingungen als Vertragsbestandteil an, und zwar in der jeweils gültigen Fassung auch verbindlich für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn dies im Einzelfall nicht besonders vereinbart sein sollte. Abweichende Bedingungen meines Vertragspartners haben keine Geltung für mit mir abgeschlossene Verträge, auch wenn ich dem nicht ausdrücklich widerspreche.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Das gleiche gilt für getroffene Vereinbarungen.
2. Angebot
Meine Angebote sind freibleibend.
Den in meiner Werbung angegebenen Preisen liegen die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Abfassung und des Inverkehrbringens der Werbemaßnahme zugrunde. Ändern sich die Herstellungskosten bis zum Angebot meines Vertragspartners zum Vertragsabschluß (Auftragserteilung) durch Erhöhung kostenbeeinflussender Faktoren, so bin ich berechtigt, meine Preise entsprechend zu ändern.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden und Zusicherungen sind für mich nur dann verbindlich, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden sind. Bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten behalte ich mir eine Preisangleichung für angestiegene Material- und Lohnkosten vor.
Beanstandungen meiner Bestätigungen sind, sofern es sich bei meinem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt (kaufmännisches Handelsgeschäft), innerhalb von vier Arbeitstagen seit Zugang meiner Bestätigung bei meinem Vertragspartner mir gegenüber, spätestens am letzten Tage der Frist eingehend, geltend zu machen. Ich behalte mir vor, die durch technischen Fortschritt bedingten Änderungen an den von mir zu liefernden Erzeugnissen vorzunehmen, ohne daß der Auftraggeber daraus Rechte herleiten könnte.
Alle Preise gelten grundsätzlich ab Werk oder Station Siegburg, wenn nichts anderes in der Auftragsbestätigung angegeben ist; Verpackungen berechne ich zum Selbstkostenpreis.
4. Lieferung
Die Lieferung kann ganz oder teilweise durch Dritte oder mich erfolgen.
Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen.
Lieferzeiten werden regelmäßig als unverbindlich bestätigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die vollständige Erfüllung aller von meinem Vertragspartner zu erbringenden Vorleistungen voraus.
Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf meinen Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Anlieferung vereinbart wurde.
Die Versandart bleibt mir überlassen. Versicherungen gegen Transportschäden werden von mir nur auf Verlangen und auf Kosten meines Vertragspartners abgeschlosssen.
Mein Vertragspartner hat alle offensichtlichen und erkennbaren Mängel - einschließlich Fehlmengen und Falschlieferungen - bezüglich Ware und Verpackung binnen 14 Tagen seit Ablieferung schriftlich bei mir zu rügen. Transportschäden und Fehlmengenmüssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrie usw.) bescheinigt werden. Die schriftliche Rüge hat auf jeden Fall vor einem Weiterverkauf oder vor einer sonstigen meine Leistung abändernden Verwendung zu erfolgen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr hat die Mängelrüge unter Berücksichtigung der kaufmännischen Überprüfungspflicht unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Verdeckte nicht offensichtliche Mängel hat mein Vertragspartner unverzüglich nach Ihrer Entdeckung - spätestens vor Ablauf eines halben Jahres seit Ablieferung - schriftlich geltend zu machen. Kommt mein Vertragspartner den genannten Verpflichtungen nicht nach, gilt meine Leistung als genehmigt. Die Rüge einer Lieferung oder Leistung berechtigt nicht zu Ablehnung weiterer Lieferungen oder Leistungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Soweit meinem Vertragspartner Ansprüche wegen Schäden und Mängeln gegen Dritte, etwa Lieferanten, Speditionen, Frachtführern, u.a. zustehen, und dies in seinem Rechtsverhältnis zu mir von Bedeutung ist, hat er seine diesbezüglichen Ansprüche auf mein Verlangen an mich abzutreten.
5. Gewährleistung
Weisen von mir von dritter Seite bezogene, für meinen Vertragspartner bestimmte Waren Mängel, insbesondere Fabrikationsmängel auf, so entspricht meine Gewährleistungspflicht der meines Lieferanten. Die Abwicklung der Gewährleistung wird von mir über den Lieferanten vorgenommen, sofern und soweit berechtigte Ansprüche meines Vertragspartners gegen mich bestehen.
Läßt mein Vertragspartner Teile meiner Leistungen ohne meine Zustimmung durch Drittunternehmer ausführen, so entbindet mich dies von der Gesamtgewährleistung. Das gleiche gilt, wenn mein Vertragspartner Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am bemängelten Gegenstand ohne meine Zustimmung ausführt oder durch Dritte ausführen läßt.
Für Leistungen, die unmittelbar zwischen meinem Vertragspartner und einem evtl. von mir beauftragten Subunternehmer vereinbart und von diesem ausgeführt werden, ist jede Gewährleistung durch mich ausgeschlosssen.
Bei begründeter Mängelrüge meines Vertragspartners steht mir das Wahlrecht zwichen Wandelung, Minderung oder Nachbesserung binnen angemessener Frist zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung und unzumutbaren weiteren Nachbesserungsmaßnahmen kann nach Wahl meines Vertragspartners Herabsetzung der Vergütung oder Wandelung des Vertrages verlangt werden. Andere und weitergehende Anprüche meines Vertragspartners gegen mich, auch wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt bei unmittelbaren Schäden, wenn die diesbezüglichen Ansprüche aus von mir gemachten aber nicht eingehaltenen Eigenschaftszusicherungen herrühren, oder mir berechtigterweise eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichte zur Last gelegt werden könnte. Gegenüber Kaufleuten beschränkt sich meine Haftung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden aller Art aus jeglichem Rechtsgrund auf den unmittelbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Bei unberechtigten Reklamationen werde ich die beanstandeten Teile erst dann an meinen Vertragspartner zurücksenden, wenn dieser meine gesamten Kosten, die durch die Überprüfung der Beanstandung verursacht worden sind, gezahlt hat.
Für die farbliche Übereinstimmung zusammenhängender Teile einer Anlage und zusammengehöriger Einrichtungsgegenstände wird keine Gewähr übernommen, soweit Abweichungen handelsüblich, herstellungs- und materialtypisch sind.
6. Widerrufs- und Rückgabebelehrung nach dem Fernabsatzgesetz
Als Käufer haben Sie ein Rückgaberecht von 14 Tagen (§§ 312d I, 355 BGB). Die Ware muss Original-Verpackt und völlig unbeschädigt sein! Bei Artikeln unter einem Wert von 40 Euro pro Stück trägt der Käufer das Risiko der Rückgabe und die Rücksendekosten (§ 357 BGB)!
An Ihre Bestellung sind Sie nicht mehr gebunden, wenn diese binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muß schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an: SSH Manfred Ecker, Finkenweg 4, 53721 Siegburg - Bei Waren sind wir nach Eingang Ihres Widerrufs verpflichtet, eventuelle Zahlungen für die Ware zurückzuerstatten.
Ab einem Warenwert von über 40,00 Euro müssen wir die Rücksendekosten übernehmen. Der Besteller haftet bei Rücksendungen auch für Fahrlässigkeit. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Waren und Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
Die Rücksendung hat vollständig und unbeschädigt zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen, da die Post hierbei hohes Nachporto verlangt. Rücksendungen bitte richtig frankieren; ab einem Warenwert von 40 Euro erstatten wir die Rücksendekosten!
7. Zahlung
Meine Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzüge bei Erhalt der Ware (ggf. Nachnahme) bzw. nach Beendigung und Abnahme der Montage zu bezahlen. Bei Vertragsabschluß kann ich ggf. eine angemessene Anzahlung verlangen. Bei Vorkasse (Bezahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung) gewähre ich 5 % Nachlaß.
Bei Aufträgen mit Montage gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart: 25 % bei Auftragserteilung, 60 % bei Bereitstellung der Teile im Werk und 15 % bei Abnahme der fertigen Anlage. Bei Einstückbecken und Whirlpools werden besondere Zahlungsbedingungen nach Maßgabe des Beckenherstellers vereinbart.
Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks bin ich nicht verpflichtet. Diskont-, Protest- und Einzugskosten bzw. -spesen gehen zu Lasten meines Vertragspartners. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind, und zwar auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bzw. -rechten, ausgeschlossen, es sei denn, die von meinem Vertragspartner gemachten Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Befindet sich mein Vertragspartner mit der Erfüllung der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug, sei es wegen Überschreitens eines einverständlich festgelegten Zahlungstermins, sei es nach fruchtloser Mahnung oder Nachfristsetzung, stehen mir folgende Rechte zu:
a) Ohne weitere Nachfristsetzung von allen Verträgen zurückzutreten oder Leistungen im Wege des Zurückbehaltungsrechtes einzustellen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
b) Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank geltend zu machen und sofortige Zahlung aller übrigen Verbindlichkeiten zu verlangen.
Steht mir wegen vertragswidrigen Verhaltens meines Vertragspartners, insbesondere wegen Nichteinhaltung der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung, gegen ihn ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zu, so kann ich 20 % der Brutto-Vertragssumme als entgangenen Gewinn geltend machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bei Nachweis durch mich steht mir frei. Meinem Vertragspartner bleibt das Recht ungenommen, in diesem Falle den Nachweis zu führen, daß mir, auch in Form des Gewinnverlustes, kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Bei Verkäufen in fremder Währung trägt mein Vertragspartner das Kursrisiko vom Vertragsschluß an.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben mein Eigentum bis zur Tilgung aller Forderungen, die mir aus meiner Geschäftsverbindung mit meinem Vertagspartner ihm gegenüber zustehen. Mein Vertragspartner darf unter meinem Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung meiner Rechte hat er mich unverzüglich zu unterrichten.
Mein Vertragspartner ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht mir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des wertmäßigen Anteiles zu.
Mein Vertragspartner tritt hiermit schon jetzt seine Ansprüche nebst allen Nebenrechten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer im voraus an mich ab, desweiteren seine Rechte bezüglich Waren, die durch Vermischung oder Verarbeitung meiner Vorbehaltsware daraus entstanden sind, falls es sich um Forderungen aus der Verwertung von Miteigentum handelt, jedoch nur anteilmäßig entsprechend meinem Miteigentumsanteil. Auf meinen Wunsch hat mein Vertragspartner, sobald er sich im Leistungsverzug befindet, diese Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und mir die erforderlichen Auskünfte zu geben bzw. Unterlagen auszuhändigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragspartner ist Siegburg, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.
Als ausschließlicher Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozeß, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des Amtsgerichts Siegburg vereinbart, soweit dies gesetzlich vereinbart werden kann.
Für Exportgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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